AGAKAR - Ausbildungsrichtlinien für PsychotherapeutInnen

Ausbildung zu Klinische/GesundheitspsychologInnen und PsychotherapeutInnen in einer ambulanten kardiologischen Rehabilitationseinrichtung für Phase II und Phase III
Allgemeine Bestimmungen – gültig ab 2.2.2008

Wer ist zugelassen zum Ausbildungslehrgang für ambulante kardiologische Rehabilitation für Klinische/GesundheitspsychologInnen und PsychotherapeutInnen:
+ Klinische Psychologin / Klinischer Psychologe
+ Gesundheitspsychologin / Gesundheitspsychologe
+ Psychotherapeutin / Psychotherapeut

Voraussetzung für Tätigkeit von Klinischen/GesundheitspsychologInnen bzw. PsychotherapeutInnen in einer AGAKAR-akkreditierten ambulanten kardiologischen Rehabilitationseinrichtung für Phase II und Phase III
+ Absolvierter Ausbildungslehrgang für kardiologische Rehabilitation


Ausbildungslehrgang für ambulante kardiologische Rehabilitation für Klinische/GesundheitspsychologInnen und PsychotherapeutInnen

  • Ausbildungsumfang
  • Klinische PsychologInnen
    Theorie 20 Stunden – Block 4
    Freie Fortbildung 10 Stunden
    Praxis 12 Stunden
    GesundheitspsychologInnen PsychotherapeutInnen
    Theorie 20 Stunden – Block 4
    Freie Fortbildung 10 Stunden
    Praxis 12 Stunden
    PsychotherapeutInnen
    Theorie 20 Stunden – Block 4
    Freie Fortbildung 10 Stunden
    Praxis 12 Stunden
    Klinische/GesundheitspsychologInnen und PsychotherapeutInnen mit mind. 1-jähriger Tätigkeit in einer anerkannten Rehab-Einrichtung
    Theorie 20 Stunden – Block 4
    Freie Fortbildung 10 Stunden
    Praxis keine

  • Theoretische Ausbildung
  • Block 4 – Kardiologie 20 Stunden
    Pathologie und Symptomatik des Herz-Kreislaufsystems 4 Stunden
    Diagnostik und interventionelle Therapie von Herz-Kreislauferkrankungen 5 Stunden
    Konservative Therapie von Herz-Kreislauferkrankungen 3 Stunden
    Kardiovaskuläre Risikofaktoren 3 Stunden
    Komplikationen – Notfälle (Teil 1: Symptome des Herzpatienten, Zwischenfälle, kardiopulmonale Reanimation, praktische Übungen) 5 Stunden

  • Praktische Ausbildung
  • Für das Praktikum zur Ausbildung zur/zum Klinischen/GesundheitpsychologIn und PsychotherapeutIn in ambulanten kardiologischen Rehabilitationseinrichtungen sind insgesamt 12 Praktikumseinheiten a 60 Minuten unter fachlicher Führung einer/eines Gesundheitspsychologin / Gesundheitspsychologen nachzuweisen. Die geforderten 12 Einheiten können entweder ausschließlich an einer stationären oder ausschließlich an einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung, sowie als Mischform an einer ambulanten und einer stationären Rehabilitationseinrichtung absolviert werden.

    Das Praktikum kann parallel zur theoretischen Ausbildung absolviert werden.

    Ein Nachweis über den durchlaufenen Praktikumsblock ist vom ärztlichen Leiter bzw. der ärztlichen Leiterin der gewählten Rehabilitationseinrichtung auszustellen und zu unterfertigen.

  • Abschlussprüfung
  • Über die Inhalte der theoretischen Ausbildung ist für Übungsleiter und Übungsleiterinnen eine Prüfung abzulegen. Sie findet mündlich oder schriftlich (in Form eines Multiple-choice-Tests) nach Ende der theoretischen Ausbildung statt.

  • Freie Fortbildung
  • Ausbildungsteilnehmer/innen, welche nach dem 1.1.2005 in den Ausbildungslehrgang einsteigen, benötigen für den Ausbildungsabschluss zusätzlich zu der theoretischen und praktischen Grundausbildung den Block „Freie Fortbildung“.

    10 Stunden à 45 Minuten, die die Teilnehmer/innen durch den Besuch von nationalen und/oder internationalen Fortbildungsveranstaltungen (Kongresse, Seminare, Symposien,…) nachweisen.

    Inhaltedes Blocks „Freie Fortbildung“ sind grundsätzlich frei wählbar. Parallelen zu der theoretischen Grundausbildung müssen erkennbar sein und dienen ihrer Vertiefung. Die Fortbildungen können somit aus den Bereichen Kardiologie, Innere Medizin, Sportmedizin, Trainingswissenschaften, Ernährungsmedizin, Notfallmedizin und Psychokardiologie belegt werden.

    Die Teilnehmer/innen entscheiden selbst über die einzelnen Inhalte. (D.h. 10 Stunden freie Fortbildung aus dem Bereich Ernährungsmedizin ist ebenso anrechenbar, wie eine Kombination aus 2 Stunden Trainingslehre, 5 Stunden Notfallmedizin und 3 Stunden Psychokardiologie.)

    www.agakar.atsind jährlich Vorschläge für anrechenbare Fortbildungsveranstaltungen inkl. einer stundenmäßigen Bewertung aufgelistet.

    über hinaus können die Teilnehmer/innen auch eigenständig Veranstaltungen für den Block „Freie Fortbildung“ einreichen und diese vom Fachrat der AGAKAR bewerten lassen. Bei Unklarheit über Ausmaß und Anrechenbarkeit einer Veranstaltung, empfiehlt die AGAKAR vor dem Besuch das Curriculum der Veranstaltung einzureichen und bepunkten zu lassen.

    Online-Kursen bzw. Online-Literaturstudienabsolviert wurden, sind für den Block „Freie Fortbildung“ ausnahmslos nicht anrechenbar.

    Die eingebrachten Nachweise für die Stunden aus dem Block „Freie Fortbildung“ dürfen nicht weiter als der Beginn der Ausbildung zurückliegen.

  • Ausbildungskosten
  • Teilnahmegebühr pro Wochenendseminar und TeilnehmerIn:

    Einzahlung AGAKAR- Mitglieder * Nicht-Mitglieder *
    fristgerecht 245 € 265 €
    nach Ende der Einzahlungsfrist 275 € 295 €

    * Der aktuelle AGAKAR-Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 25€. Freiwillige Mehrleistungen bis zu einer Gesamtsumme von max. 50€ sind als Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar.
  • Download   Antragsformular auf Mitgliedschaft