AGAKAR - Ausbildungsrichtlinien für ÜbungsleiterInnen

Ausbildung zu ÜbungsleiterInnen in einer ambulanten kardiologischen Rehabilitationseinrichtung für Phase II und Phase III –
Allgemeine Bestimmungen – gültig ab 1.1.2012

Wer ist zugelassen zum Ausbildungslehrgang für ambulante kardiologische Prävention und Rehabilitation für ÜbungsleiteInnen:
+ AbsolventInnen der Studienrichtung Sportwissenschaften
+ Diplomierte PhysiotherapeutInnen

Voraussetzung für die ÜbungsleiterInnen-Tätigkeit in einer AGAKAR-akkreditierten ambulanten kardiologischen Rehabilitationseinrichtung für Phase II und Phase III:
+ Absolvierter Ausbildungslehrgang für kardiologische Rehabilitation


Ausbildungslehrgang für ambulante kardiologische Prävention und Rehabilitation für ÜbungsleiterInnen

  • Ausbildungsumfang
  • AbsolventIn Studienrichtung Sportwissenschaften
    Theorie 80 Stunden – Block 4, 5, 6 und 7
    Freie Fortbildung 10 Stunden
    Praxis 60 Stunden
    Dipl. PhysiotherapeutIn
    Theorie 140 Stunden – Block 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7
    Freie Fortbildung 10 Stunden
    Praxis keine

  • Theoretische Ausbildung
  • Einleitung
    Aufgaben der ÄrztIn und der ÜbungsleiterIn (medizinisch-therapeutische und trainingswissenschaftlich-pädagogische Begründung)
    Ziele der Ausbildung (medizinisch-therapeutische und trainingswissenschaftlich-pädagogische Ziele)
    Block 1 – Grundlagen der Bewegungs- und Trainingspädagogik sowie Bewegungs- und Sportdidaktik 20 Stunden
    Theorien und Grundbegriffe der Bewegungs- und Trainingspädagogik: Erziehung, Bildung sowie Entwicklung durch Körper- und Bewegungserfahrungen 5 Stunden
    Trainingsandragogik und Trainingsgeragogik: Erwachsenen- und Altenbildung durch Bewegung und Training 5 Stunden
    Gesundheit, Krankheit und Rehabilitation aus sportpädagogischer Perspektive: Salutogenese und Pathogenese, Gesundheitsförderung und Primärprävention durch Bewegung und Training 5 Stunden
    Modelle der Bewegungs- und Trainingsdidaktik: Planung, Durchführung und Auswertung von Bewegungs- und Trainingsunterricht 5 Stunden 5 Stunden
    Block 2 – Trainingswissenschaften 1 20 Stunden
    Gegenstand, Stellung und Methoden der Trainingswissenschaft 5 Stunden
    Körperliche Leistung, Leistungsfähigkeit – Struktur und Entwicklung 5 Stunden
    Ontogenese der sportlichen Leistungsfähigkeit 5 Stunden
    Entwicklung der Hauptfaktoren sportlicher Leistungen 5 Stunden
    Block 3 – Trainingswissenschaften 2 20 Stunden
    Trainingsmethodische Grundlagen 10 Stunden
    Trainingssystem und Trainingssteuerung 10 Stunden
    Block 4 – Kardiologie 20 Stunden
    Pathologie und Symptomatik des Herz-Kreislaufsystems 4 Stunden
    Diagnostik und interventionelle Therapie von Herz-Kreislauferkrankungen 5 Stunden
    Konservative Therapie von Herz-Kreislauferkrankungen 3 Stunden
    Kardiovaskuläre Risikofaktoren 3 Stunden
    Komplikationen – Notfälle (Teil 1: Symptome des Herzpatienten, Zwischenfälle, kardiopulmonale Reanimation, praktische Übungen) 5 Stunden
    Block 5 – Durchführung und Interpretation von Belastungsuntersuchungen 20 Stunden
    Belastungsuntersuchungen (Gütekriterien, Spezialergometrien und Protokolle) 2 Stunden
    Grundlagen der Leistungsdiagnostik 3 Stunden
    Funktionsdiagnostik akuter und chronischer Anpassung des Herz- Kreislaufsystems an körperliche Belastungen 5 Stunden
    Substratutilisation (muskulärer Energiestoffwechsel) 3 Stunden
    Funktionsdiagnostik akuter und chronischer Anpassung des Stoffwechsels an körperliche Belastungen (Laktatleistungsdiagnostik) 2 Stunden
    Funktionsdiagnostik akuter und chronischer Anpassung der Atmungsorgane an körperliche Belastungen (Spirometrie, Ergospirometrie, Blutgase) 3 Stunden
    Fallbeispiele aus der Leistungsdiagnostik (von der Physiologie zur Pathologie) 2 Stunden
    Block 6 – Trainingslehre, Ernährung, Komplikationen – Notfälle 20 Stunden
    Aspekte der Trainingslehre in der kardiologischen Rehabilitation 8 Stunden
    Ernährung 6 Stunden
    Epidemiologie von Herz-Kreislauferkrankungen 1 Stunden
    Komplikationen – Notfälle (Teil 2: Symptome des Herzpatienten, Zwischenfälle, kardiopulmonale Reanimation, praktische Übungen) 3 Stunden
    Komplikationen – Notfälle (gemeinsame praktische Übungen) 2 Stunden
    Block 7 – Psychosomatik – Psychologie – Pädagogik, Organisation und Administration 20 Stunden
    Psychosomatik – Psychologie – Pädagogik:  
    Methodik – Didaktik (Grundlagen der Gesprächsführung, Gruppenleitung und -gestaltung, Kommunikationstraining, praktische Übungen) 8 Stunden
    Psychosozialer Teil (Psychosomatik / Psychokardiologie / -therapie, psychokardiologische Interventionen) 5 Stunden
    Organisation und Administration:  
    Die Phasen der Rehabilitation 1 Stunden
    Voraussetzungen zur Gründung und Organisation eines ambulanten kardiologischen Rehabilitationszentrums 1 Stunden
    Dokumentation und praktische Übungen 3 Stunden
    Ziele und Guidelines der ambulanten kardiologischen Rehabilitation 2 Stunden

  • Praktische Ausbildung
  • Für das Praktikum zur Ausbildung zur ÜbungsleiterIn in ambulanten kardiologischen Rehabilitationseinrichtung sind insgesamt 60 Praktikumseinheiten a 60 Minuten nachzuweisen.

    Die geforderten 60 Einheiten können entweder ausschließlich an einer stationären oder ausschließlich an einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung, sowie als Mischform an einer ambulanten und einer stationären Rehabilitationseinrichtung absolviert werden.

    Die AGAKAR empfiehlt den AnwärterInnen für eine Praktikumsstelle diese bei der gewünschten Rehabilitationseinrichtung schriftlich zu beantragen und eine entsprechende Bewilligung seitens des ärztlichen Leiters bzw. der ärztlichen Leiterin einzuholen.

    Das Praktikum kann parallel zur theoretischen Ausbildung absolviert werden.

    Ein Nachweis über den durchlaufenen Praktikumsblock ist vom ärztlichen Leiter bzw. der ärztlichen Leiterin der gewählten Rehabilitationseinrichtung auszustellen und zu unterfertigen.

    Eine Liste aller stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ist auf der Homepage der AGAKAR unter www.agakar.at abrufbar.

  • Abschlussprüfung
  • Über die Inhalte der theoretischen Ausbildung ist für ÜbungsleiterInnen eine Prüfung abzulegen. Sie findet mündlich oder schriftlich (in Form eines Multiple-choice-Tests) nach Ende der theoretischen Ausbildung statt.

  • Freie Fortbildung
  • Ausbildungsteilnehmer/innen, welche nach dem 1.1.2005 in den Ausbildungslehrgang einsteigen, benötigen für den Ausbildungsabschluss zusätzlich zu der theoretischen und praktischen Grundausbildung den Block „Freie Fortbildung“.

    Dieser Block umfasst 10 Stunden à 45 Minuten, die die Teilnehmer/innen durch den Besuch von nationalen und/oder internationalen Fortbildungsveranstaltungen (Kongresse, Seminare, Symposien,…) nachweisen.

    Die Inhalte des Blocks „Freie Fortbildung“ sind grundsätzlich frei wählbar. Parallelen zu der theoretischen Grundausbildung müssen erkennbar sein und dienen ihrer Vertiefung. Die Fortbildungen können somit aus den Bereichen Kardiologie, Innere Medizin, Sportmedizin, Trainingswissenschaften, Ernährungsmedizin, Notfallmedizin und Psychokardiologie belegt werden.

    Die Teilnehmer/innen entscheiden selbst über die einzelnen Inhalte. (D.h. 10 Stunden freie Fortbildung aus dem Bereich Ernährungsmedizin ist ebenso anrechenbar, wie eine Kombination aus 2 Stunden Trainingslehre, 5 Stunden Notfallmedizin und 3 Stunden Psychokardiologie.)

    Auf der Homepage der AGAKAR unter www.agakar.at sind jährlich Vorschläge für anrechenbare Fortbildungsveranstaltungen inkl. einer stundenmäßigen Bewertung aufgelistet.

    Darüber hinaus können die Teilnehmer/innen auch eigenständig Veranstaltungen für den Block „Freie Fortbildung“ einreichen und diese vom Fachrat der AGAKAR bewerten lassen. Bei Unklarheit über Ausmaß und Anrechenbarkeit einer Veranstaltung, empfiehlt die AGAKAR vor dem Besuch das Curriculum der Veranstaltung einzureichen und bepunkten zu lassen.

    Fortbildungen, die in Form von Online-Kursen bzw. Online-Literaturstudien absolviert wurden, sind für den Block „Freie Fortbildung“ ausnahmslos nicht anrechenbar.

    Die eingebrachten Nachweise für die Stunden aus dem Block „Freie Fortbildung“ dürfen nicht weiter als der Beginn der Ausbildung zurückliegen.


  • Ausbildungskosten
  • Teilnahmegebühr pro Wochenendseminar und TeilnehmerIn:

    Einzahlung AGAKAR- Mitglieder * Nicht-Mitglieder *
    fristgerecht 245 € 265 €
    nach Ende der Einzahlungsfrist 275 € 295 €

    * Der aktuelle AGAKAR-Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 25€. Freiwillige Mehrleistungen bis zu einer Gesamtsumme von max. 50€ sind als Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar.
  • Download   Antragsformular auf Mitgliedschaft